
Partner-Bedingungen.
Der Partner (Content Creator, Shop, Guide oder Verein) empfiehlt Ködermate über einen persönlichen Partner-Code bzw. -Link. Der Partner handelt als selbstständiger Tippgeber: Er vermittelt keine Verträge, hat keine Vertretungs- oder Inkassovollmacht und ist nicht verpflichtet, überhaupt tätig zu werden.
Es entsteht kein Arbeitsverhältnis, kein Handelsvertreterverhältnis und keine Gesellschaft. Beide Seiten bleiben frei – auch darin, mit beliebigen Dritten zusammenzuarbeiten (keine Exklusivität).
Der Partner erhält eine Provision für jeden Nutzer, der sich über seinen Code registriert und anschließend einen kostenpflichtigen Premium-Zeitraum kauft und tatsächlich bezahlt. Die aktuelle Provisionshöhe wird bei Freischaltung mitgeteilt und im Partner-Dashboard angezeigt.
Keine Provision entsteht bei: Widerruf, Rückbuchung oder Storno der Zahlung, Eigenanmeldung des Partners über den eigenen Code, offensichtlichem Missbrauch (z. B. missbräuchlich angelegte Konten) sowie für Käufe nach Vertragsende.
Höhe, Abrechnungszeitraum, Auszahlungsweg und Mindestbetrag der Vergütung werden vor der Freischaltung individuell und schriftlich vereinbart.
Ob und in welcher Form Rechnungen oder Gutschriften verwendet werden können, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der persönlichen steuerlichen Situation des Partners. Ein Gutschriftverfahren wird nicht automatisch vorausgesetzt. Der Partner klärt eigene steuerliche und gewerberechtliche Pflichten eigenverantwortlich und holt bei Bedarf fachlichen Rat ein.
Der Partner verpflichtet sich:
• Werbung als Werbung zu kennzeichnen (z. B. „Werbung“/„Anzeige“ nach Medienstaatsvertrag und UWG) • keinen Spam zu versenden (§ 7 UWG) und keine unaufgeforderten Massen-Nachrichten • kein Brand-Bidding: keine Suchmaschinen-Anzeigen auf „Ködermate“ oder ähnliche Schreibweisen • keine falschen Versprechen über Funktionen oder Preise zu machen • keine Inhalte zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstoßen
Die Marke „Ködermate“ und bereitgestellte Werbemittel dürfen ausschließlich zur Bewerbung im Rahmen dieses Programms genutzt werden – einfach, nicht übertragbar, jederzeit widerruflich.
Der Partner versichert, dass er sämtliche im Zusammenhang mit Ködermate erstellten, veröffentlichten oder bereitgestellten Inhalte – insbesondere Musik, Bilder, Videos, Grafiken, Texte, Logos und sonstige Werke – rechtmäßig verwenden darf. Er stellt insbesondere sicher, dass alle erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Marken- und Persönlichkeitsrechte sowie gegebenenfalls Einwilligungen abgebildeter Personen für die konkrete, auch kommerzielle Nutzung vorliegen.
Stellt der Partner Ködermate Inhalte zur eigenen Veröffentlichung oder Weiterverwendung zur Verfügung, müssen seine Rechte auch diese Nutzung durch Ködermate im vereinbarten Umfang abdecken. Inhalte oder Musik, die nur innerhalb einer bestimmten Social-Media-Plattform lizenziert sind, dürfen nicht als frei außerhalb dieser Plattform nutzbar übergeben werden und sind entsprechend kenntlich zu machen.
Der Partner stellt Ködermate von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer von ihm schuldhaft verursachten Verletzung dieser Pflichten entstehen. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Ködermate informiert den Partner unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und stimmt die Rechtsverteidigung sowie Vergleiche angemessen mit ihm ab. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Beide Seiten können diese Vereinbarung jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail genügt) beenden.
Bis zum Vertragsende entstandene Provisionsansprüche bleiben bestehen und werden regulär ausgezahlt. Nach Vertragsende entstehen keine neuen Ansprüche – auch nicht für zuvor geworbene Nutzer. Ein Ausgleichs- oder Ersatzanspruch (etwa analog § 89b HGB) besteht nicht.
Bei vorsätzlichen Verstößen gegen Ziffer 4 kann Ködermate den Zugang sofort sperren; in schweren Fällen (z. B. Spam, Betrug) verfallen noch offene Provisionen aus den betroffenen Vorgängen.
Der Partner erhält ausschließlich aggregierte Zahlen (Registrierungen, Conversions, Guthaben) – keine personenbezogenen Daten geworbener Nutzer. Nicht öffentliche Informationen über Ködermate (Zahlen, Pläne) sind vertraulich zu behandeln.
Ködermate kann diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen in Textform ändern; die weitere Teilnahme nach Ablauf der Frist gilt als Zustimmung. Wer nicht zustimmen möchte, kann jederzeit kündigen (Ziffer 6).
Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Gerichtsstand für Kaufleute ist Aurich.
Hinweis: Dieses Dokument ist ein sorgfältig erstellter Entwurf und ersetzt keine Rechtsberatung. Vor dem ersten Auszahlungslauf einmal vom Anwalt oder Steuerberater gegenlesen lassen. Fragen an info@koedermate.de.